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„Struktur und Trägerschaft“

Struktur/Trägerschaft

Die „Familienberatung für den Landkreis Cloppenburg“ ist eine Einrichtung der Stiftung St. Vincenzhaus. Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist damit eine von sechs Einrichtungen des Trägers, die im Landkreis Cloppenburg angesiedelt ist.

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) wird unter §27 Sozialgesetzbuch VIII (SGBVIII) gesetzlich geregelt, dass Kinder und Jugendliche das Recht auf Hilfen zur Erziehung haben. Die Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung wird in §28 SGB VIII weiter ausgeführt.

Jede Kommune ist demnach dazu verpflichtet, dieses Hilfsangebot sicherzustellen. Der Landkreis Cloppenburg hat diese Aufgabe an den freien Träger „Stiftung St. Vincenzhaus“ übertragen, der dies mit der Familienberatung sicherstellt.

Finanziell werden die Aufgaben der Beratungsstelle zu fast 96% vom Landkreis Cloppenburg getragen. Die weitere Finanzierung erfolgt durch den Landescaritasverband Oldenburg.